NOVA neu ab 1.3.2014
– NOVA = Steuersatz in % (maximal 32%) vom Nettopreis minus eines Abzugbetrags zuzüglich eine Malus ab 250g CO2.
– Steuersatz in % = (Gramm CO2 – 90) : 5. Der Höchststeuersatz beträgt 32%!
– Der Abzug beträgt bis Ende 2014 € 450.- für Benzinfahrzeuge und € 350.- für Dieselfahrzeuge. Ab 1.1.2015 beträgt der Abzug für alle Fahrzeuge € 400.- und ab 1.1.2016 € 300.- Kein Abzugsposten, wenn ein Bonus für umweltfreundliche Antriebe anzuwenden ist.
– Für Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben wurde der Bonus auf € 600.- erhöht und bis Ende 2015 verlängert.
– Die Berechnung mit Abzug oder Bonus kann zu keiner Steuergutschrift führen.
– Ab 250 Gramm CO2 erhöht sich die Steuer um € 20.- pro Gramm. (zB. bei 270 Gramm eine Erhöhung um € 400.-)
Übergangsregelung
– Nachdem die neue NOVA erst ab 1.3.2014 in Kraft tritt, können Lagerfahrzeuge bis 28.2.2014 jedenfalls mit der derzeit gültigen NOVA berechnet und verkauft werden. Die Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden hat spätestens am 28.2.2014 zu erfolgen!
– Über Übergangslösungen für unsere Vorführfahrzeuge beraten wir gerne in einem persönlichen Gespräch!